E-Rechnung einrichten. Ohne Formatchaos.
Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, bald auch verschicken. Wir finden das passende Programm für Ihren Betrieb und richten alles so ein, dass es im Alltag einfach läuft.
Was wir für Sie erledigen.
Von der Auswahl des Programms bis zur ersten Rechnung, die sauber rausgeht.
Sie erfüllen die Pflicht, ohne sich in Formate und Normen einarbeiten zu müssen.
Zu diesem Thema anfragenBestandsaufnahme
Wir schauen, wie Rechnungen heute bei Ihnen ankommen und rausgehen, und was sich ändern muss.
Programm auswählen
Wir empfehlen ein Programm, das zu Ihrer Größe und Ihrer Buchhaltung passt, nicht das teuerste.
Empfang einrichten
Eingehende E-Rechnungen landen an einer festen Stelle, werden lesbar angezeigt und gehen an die Buchhaltung.
Versand einrichten
Ihre Rechnungen gehen als XRechnung oder ZUGFeRD raus, mit allen Pflichtangaben.
Geordnete Ablage
Rechnungen werden so abgelegt, dass Sie sie wiederfinden und Ihr Steuerbüro damit arbeiten kann.
Einweisung
Ihr Team weiß danach, was zu tun ist. Und wenn im Alltag etwas hakt, sind wir erreichbar.
Was gilt ab wann?
Die Pflichten zur E-Rechnung kommen in Stufen. So sieht der Zeitplan für Rechnungen zwischen Unternehmen aus.
- Seit 1. Januar 2025
Empfangen
Alle Unternehmen in Deutschland müssen E-Rechnungen von anderen Unternehmen annehmen können.
- Ab 1. Januar 2027
Versenden, größere Betriebe
Wer im Vorjahr mehr als 800.000 Euro Umsatz hatte, muss Rechnungen an Unternehmen als E-Rechnung schicken.
- Ab 1. Januar 2028
Versenden, alle
Die Pflicht gilt für alle Unternehmen. Papier und einfache PDF-Rechnungen reichen zwischen Unternehmen dann nicht mehr.
Eine PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung. Gemeint sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD, die Programme automatisch auslesen können.
Kleinbeträge sind ausgenommen. Rechnungen bis 250 Euro dürfen weiter auf Papier oder als PDF verschickt werden.
Wir übernehmen die Technik. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrem Steuerbüro.
So kommen Sie dahin.
Häufige Fragen.
Das wollen Betriebe zum Thema E-Rechnung meistens wissen.
Muss ich E-Rechnungen schon empfangen können?
Ja, seit dem 1. Januar 2025 gilt das für alle Unternehmen in Deutschland. Technisch reicht ein E-Mail-Postfach, Sie müssen die Rechnung aber lesen und weiterverarbeiten können.
Ab wann muss ich E-Rechnungen verschicken?
Ab 2027, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr über 800.000 Euro lag, ab 2028 grundsätzlich. Bis dahin sind Papierrechnungen weiter erlaubt, PDF-Rechnungen nur mit Zustimmung des Empfängers.
Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Nein. Eine E-Rechnung enthält die Daten in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD, damit Programme sie automatisch auslesen können. Ein reines PDF zählt nicht.
Brauche ich neue Software?
Nicht unbedingt. Viele Buchhaltungs- und Rechnungsprogramme können E-Rechnungen bereits. Wir prüfen zuerst, was Sie haben, und ergänzen nur, was fehlt.
Beraten Sie auch steuerlich?
Nein, das ist Aufgabe Ihres Steuerbüros. Wir kümmern uns um die Technik und stimmen uns bei Bedarf mit Ihrem Steuerbüro ab.