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E-Rechnung einrichten. Ohne Formatchaos.

Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, bald auch verschicken. Wir finden das passende Programm für Ihren Betrieb und richten alles so ein, dass es im Alltag einfach läuft.

Pflicht seit 2025Den Empfang müssen alle Unternehmen beherrschen.
XRechnung und ZUGFeRDWir richten beide gängigen Formate ein.
Passt zur BuchhaltungZum Beispiel zu DATEV oder Lexware.

Was wir für Sie erledigen.

Von der Auswahl des Programms bis zur ersten Rechnung, die sauber rausgeht.

Sie erfüllen die Pflicht, ohne sich in Formate und Normen einarbeiten zu müssen.

Zu diesem Thema anfragen
  • Bestandsaufnahme

    Wir schauen, wie Rechnungen heute bei Ihnen ankommen und rausgehen, und was sich ändern muss.

  • Programm auswählen

    Wir empfehlen ein Programm, das zu Ihrer Größe und Ihrer Buchhaltung passt, nicht das teuerste.

  • Empfang einrichten

    Eingehende E-Rechnungen landen an einer festen Stelle, werden lesbar angezeigt und gehen an die Buchhaltung.

  • Versand einrichten

    Ihre Rechnungen gehen als XRechnung oder ZUGFeRD raus, mit allen Pflichtangaben.

  • Geordnete Ablage

    Rechnungen werden so abgelegt, dass Sie sie wiederfinden und Ihr Steuerbüro damit arbeiten kann.

  • Einweisung

    Ihr Team weiß danach, was zu tun ist. Und wenn im Alltag etwas hakt, sind wir erreichbar.

Was gilt ab wann?

Die Pflichten zur E-Rechnung kommen in Stufen. So sieht der Zeitplan für Rechnungen zwischen Unternehmen aus.

  1. Seit 1. Januar 2025

    Empfangen

    Alle Unternehmen in Deutschland müssen E-Rechnungen von anderen Unternehmen annehmen können.

  2. Ab 1. Januar 2027

    Versenden, größere Betriebe

    Wer im Vorjahr mehr als 800.000 Euro Umsatz hatte, muss Rechnungen an Unternehmen als E-Rechnung schicken.

  3. Ab 1. Januar 2028

    Versenden, alle

    Die Pflicht gilt für alle Unternehmen. Papier und einfache PDF-Rechnungen reichen zwischen Unternehmen dann nicht mehr.

Eine PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung. Gemeint sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD, die Programme automatisch auslesen können.

Kleinbeträge sind ausgenommen. Rechnungen bis 250 Euro dürfen weiter auf Papier oder als PDF verschickt werden.

Wir übernehmen die Technik. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrem Steuerbüro.

So kommen Sie dahin.

Kostenlos
Kurzer CheckWir klären, wie viele Rechnungen Sie schreiben und empfangen und mit welchem Programm Sie heute arbeiten.
Festes Angebot
EinrichtungWir richten Programm, Postfach und Ablage ein und testen Empfang und Versand mit echten Beispielen.
Mit Einweisung
ÜbergabeWir zeigen Ihrem Team die Abläufe und bleiben Ansprechpartner, wenn sich Vorgaben oder Programme ändern.

Häufige Fragen.

Das wollen Betriebe zum Thema E-Rechnung meistens wissen.

Ihre Frage ist nicht dabei?Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Muss ich E-Rechnungen schon empfangen können?

Ja, seit dem 1. Januar 2025 gilt das für alle Unternehmen in Deutschland. Technisch reicht ein E-Mail-Postfach, Sie müssen die Rechnung aber lesen und weiterverarbeiten können.

Ab wann muss ich E-Rechnungen verschicken?

Ab 2027, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr über 800.000 Euro lag, ab 2028 grundsätzlich. Bis dahin sind Papierrechnungen weiter erlaubt, PDF-Rechnungen nur mit Zustimmung des Empfängers.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung enthält die Daten in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD, damit Programme sie automatisch auslesen können. Ein reines PDF zählt nicht.

Brauche ich neue Software?

Nicht unbedingt. Viele Buchhaltungs- und Rechnungsprogramme können E-Rechnungen bereits. Wir prüfen zuerst, was Sie haben, und ergänzen nur, was fehlt.

Beraten Sie auch steuerlich?

Nein, das ist Aufgabe Ihres Steuerbüros. Wir kümmern uns um die Technik und stimmen uns bei Bedarf mit Ihrem Steuerbüro ab.

Ist Ihr Betrieb bereit für die E-Rechnung?

Wir klären in einem kurzen Gespräch, was Ihr Betrieb braucht. Kostenlos und unverbindlich.